Zulassungsvoraussetzungen

  1. Hochschulabschluss einer beliebigen Fachrichtung, abgeschlossen mit „gut“ (2,5) oder besser
  1.  Nachweis kaufmännischer Berufspraxis, und zwar:
    • bei Studienbewerbern, deren Erststudium mit mindestens 210 Kreditpunkten bewertet ist, von mindestens einem Jahr nach Abschluss des Studiums oder
    • bei Studienbewerbern, deren Erststudium mit weniger als 210 Kreditpunkten bewertet ist, von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums, wobei die berufliche Tätigkeit i. d. R. auf der mittleren Managementebene und verbunden mit Führungsverantwortung sowie Projekt- und oder Auslandserfahrung ausgeübt worden sein muss.
  1. Nachweis betriebswirtschaftlicher Vorkenntnisse die, sofern das Erststudium nicht rein oder überwiegend wirtschaftswissenschaftlich geprägt war, in einer gesonderten Zulassungsprüfung darzulegen sind. Die genannte Zulassungsprüfung für Bewerber ohne wirtschaftswissenschaftliches Erststudium dient dem Nachweis eines Grundverständnisses der Wirtschaftswissenschaften. Sie wird als zweistündige Klausur durchgeführt und bezieht sich inhaltlich insbesondere auf
    • Grundbegriffe der Buchhaltung und des Rechnungswesens
    • Grundlagen der betrieblichen Steuerlehre
    • Grundlagen des Wirtschafsrechts
    • Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und -statistik
  1. Gute Englischkenntnisse. Über Englischkenntnisse verfügt, wer
    • englischer Muttersprachler ist,
    • einen rein englischsprachigen Studiengang abgeschlossen hat,Studiengangmodule, die durchgängig in englischer Sprache gelehrt wurden, im Umfang von mindestens zehn Kreditpunkten abgeschlossen hat,
    • an einem Englisch-Sprachtest der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (CEFR) erfolgreich teilgenommen hat oder
    • Englischkenntnisse entsprechend der vorgenannten Niveaustufe in einem fachbereichsinternen Sprachtest nachgewiesen hat.